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   BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 16.91   

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BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 16.91 (https://dejure.org/1991,16665)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1991 - 8 B 16.91 (https://dejure.org/1991,16665)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1991 - 8 B 16.91 (https://dejure.org/1991,16665)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 16.91
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift losgelöst von der Würdigung des Einzelfalles mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widerspricht (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 m.weit.Nachw. und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7 f.).

    Denn die unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, vom Oberverwaltungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall ist keine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 31. März 1988, a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 16.91
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift losgelöst von der Würdigung des Einzelfalles mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widerspricht (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 m.weit.Nachw. und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7 f.).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 16.91
    Die weitere mit der Beschwerde als vermeintlich rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage nach der Verwirkung des Beitragsanspruchs der Beklagten ist ebenfalls dem irrevisiblen Landesrecht zuzurechnen und kann aus diesem Grunde nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. u.a. Urteile vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 und vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 52 S. 17 ).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 16.91
    Die weitere mit der Beschwerde als vermeintlich rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage nach der Verwirkung des Beitragsanspruchs der Beklagten ist ebenfalls dem irrevisiblen Landesrecht zuzurechnen und kann aus diesem Grunde nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. u.a. Urteile vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 und vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 52 S. 17 ).
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